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Junge, laat dei Appels staan,
süs packet dek dei Huckup an!
Dei Huckup is en starken Wicht,
höllt mit dei Steeldeifs bös Gericht!


26.05.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

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Der Rechtskampf um den TDDZ in Braunschweig am 4. Juni geht in die zweite Runde. Am 19. Mai lehnte das Verwaltungsgericht Braunschweig den Antrag "auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage" des Anmelders Dieter Riefling ab. Die insgesamt 25 Seiten Beschluß des Verwaltungsgerichts lesen sich streckenweise heiter. Riefling hätte "wissen können", daß am gleichen Tag "Braunschweig International" stattfindet; und eine Demonstration wie der TDDZ sei natürlich den ausländischen Teilnehmern von "Braunschweig International" nicht zumutbar und würde deren Veranstaltung unmöglich machen oder schwer beeinträchtigen. Interessant. Mit der gleichen Begründung lassen sich überall, wo wir demonstrieren, ja auch Gegendemonstrationen verbieten, weil die unsere Demonstrationen wenn nicht unmöglich machen, dann zumindest schwer beeinträchtigen. Aber weiter: Ganz schlimm sei, daß die Kundgebung auf dem Schloßplatz "in der Nähe" von "Braunschweig International" stattfindet. Nähe ist natürlich ein relativer Begriff. Nach dem Stadtplan sind es ungefähr 400 Meter. Wenn das für andere Demonstrationen künftig der "Bannkreis" wird, dann wird es in Bad Nenndorf dieses Jahr im August keine Gegendemonstration mehr geben. Oder bereits am Pfingstsonnabend in Northeim...

Sowohl die Stadt Braunschweig als auch das Verwaltungsgericht dortselbst ahnen möglicherweise noch nicht einmal, welchen Knieschuß sie sich damit selbst verpaßt haben. Unter diesen Umständen müßte man mit Blick auf künftige Ereignisse fast schon hoffen, daß wir das Verfahren verlieren. Weil wir dann, gestützt auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, künftig verlangen können, daß zumindest im Lande Niedersachsen gegen unsere öffentlichen Auftritte gerichtete Gegendemonstrationen in gleicher Weise behandelt werden!

Wir gehen allerdings davon aus, daß die Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein wenig klüger sind als ihre erstinstanzlichen Kollegen in Braunschweig. Die Beschwerde dorthin ist inzwischen gefertigt. Über den weiteren Gang der Dinge werden wir Euch auf dem Laufenden halten.

Quelle: www.tddz.info

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12.02.2011
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